Kosten

Selbstzahlende

Es kann diverse Gründe geben, warum man eine Psychotherapie selbst bezahlen möchte. In diesem Fall spielen Antragsformalitäten keine Rolle. Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Die Psychotherapie selbst zu bezahlen kann beispielsweise interessant sein, wenn ein möglichst unkomplizierter Start ohne Antragspausen und Abstimmung mit der Krankenkasse gewünscht wird, die Krankenversicherung nicht in die Behandlung involviert werden soll oder Ihr persönlicher Versicherungsschutz generell keine Psychotherapie im nötigen Umfang oder keine Psychotherapie in Privatpraxen abdeckt. Inhaltlich gehe ich in selbstgezahlten Behandlungen nicht anders vor als in von einer Krankenkasse übernommenen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Wenn Sie über eine private Krankenkasse und/oder die Beihilfe versichert sind, werden psychotherapeutische Leistungen auch in Privatpraxen in der Regel übernommen. Da die individuellen Verträge jedoch stark variieren können, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse und/oder Beihilfestelle, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Bedingungen psychotherapeutische Leistungen durch Ihren Vertrag abgedeckt sind. Idealerweise fragen Sie direkt auch nach möglichen Antragsformularen und lassen sich diese zuschicken. Soweit ein Antrag erforderlich ist, würden wir diesen dann in der Regel gemeinsam stellen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie der neuen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) mit Geltung ab 1. Juli 2024, einsehbar hier. Bitte beachten Sie, dass es gegebenenfalls zu einer privaten Zuzahlung kommen kann.

Gesetzliche Krankenkassen

Leider werden die anfallenden Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis NICHT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

In geprüften Einzelfällen, wenn bei dringender Therapieindikation trotz dokumentierter, ausgiebiger Suche und Einbezug von Vermittlungsmöglichkeiten Ihrer Krankenkasse kein Therapieplatz in zumutbarer Wartezeit bei einer*m Vertragspsychotherapeut*in gefunden werden konnte (sogenanntes „Systemversagen“), können gesetzlich Versicherte auch in meiner Praxis nach Prüfung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Da dies aufwändig, häufig zeitintensiv und ohne garantierten Erfolg ist, ist gesetzlich Versicherten immer erst eine systematische Suche einer*s Vertragspsychotherapeut*in u.a. auch über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (www.kvberlin.de) zu empfehlen.

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